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   LSG Nordrhein-Westfalen, 24.03.2006 - L 14 RJ 81/04   

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https://dejure.org/2006,24791
LSG Nordrhein-Westfalen, 24.03.2006 - L 14 RJ 81/04 (https://dejure.org/2006,24791)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 24.03.2006 - L 14 RJ 81/04 (https://dejure.org/2006,24791)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 24. März 2006 - L 14 RJ 81/04 (https://dejure.org/2006,24791)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Fliesenlegers auf Rente wegen Berufsunfähigkeit; Soziale Zumutbarkeit eines Fliesenlegers zur Übernahme so genannter gehobener Büro-Hilfskraft-Tätigkeiten; Folgen einer eingeschränkten Gebrauchfähigkeit des linken Armes; Möglichkeit der Ausübung einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • LSG Rheinland-Pfalz, 08.09.2003 - L 2 RJ 160/02

    Berufsunfähigkeit - selbstständiger Bäckermeister - Facharbeiter - Verweisbarkeit

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.03.2006 - L 14 RJ 81/04
    Hinsichtlich des Tätigkeitsprofils verweist der Senat auf die Darstellungen in dem den Beteiligten übersandten Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 08.09.2003 (- Az.: L 2 RJ 160/02 - mit weiteren Nennungen).

    Vielmehr ist hierfür erforderlich, dass der betreffende Versicherte kaufmännische Grundkenntnis in seiner Ausbildung oder im Verlaufe seines beruflichen Werdeganges und der dabei von ihm ausgeübten Tätigkeit erworben hat (LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 08.09.2003 a.a.O. mit weiteren Nennungen).

  • BSG, 05.10.2005 - B 5 RJ 6/05 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.03.2006 - L 14 RJ 81/04
    Aufgrund der Antragstellung im Jahr 2000 richtet sich der Anspruch des Klägers auf Rente wegen Berufsunfähigkeit gemäß § 300 Abs. 1 und 2 SGB VI noch nach § 43 SGB VI in der bis zum 31.12.2000 geltenden Fassung - a.F. - (vgl. zum anwendbaren Recht im Rahmen der Erwerbsminderungsrenten zuletzt BSG, Urteil vom 05.10.2005, Az.: B 5 RJ 6/05 R).
  • BSG, 12.09.1991 - 5 RJ 34/90

    Tarifvertragliche Einstufung bei der Feststellung von Berufsunfähigkeit

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.03.2006 - L 14 RJ 81/04
    Bei der Vergütungsgruppe BAT VIII handelt es sich nach den Vergütungs- und Lohntabellen für den öffentlichen Dienst um Tätigkeiten für Angelernte und damit für Facharbeiter sozial zumutbare Verweisungstätigkeiten (BSG, Urteil vom 27.11.1991 - 5 RJ 91/89 - BSG, SozR 3 - 2200 § 1246 Nr. 17).
  • BSG, 27.11.1991 - 5 RJ 91/89
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.03.2006 - L 14 RJ 81/04
    Bei der Vergütungsgruppe BAT VIII handelt es sich nach den Vergütungs- und Lohntabellen für den öffentlichen Dienst um Tätigkeiten für Angelernte und damit für Facharbeiter sozial zumutbare Verweisungstätigkeiten (BSG, Urteil vom 27.11.1991 - 5 RJ 91/89 - BSG, SozR 3 - 2200 § 1246 Nr. 17).
  • BSG, 22.09.1977 - 5 RJ 96/76
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.03.2006 - L 14 RJ 81/04
    Dabei kann ein Facharbeiter sozial zumutbar nur auf solche Tätigkeiten verwiesen werden, die eine betriebliche Anlernzeit von wenigstens 3 Monaten erfordern oder sich aus dem Kreis der ungelernten Tätigkeiten nach der tariflichen Eingruppierung durch den Arbeitgeber bzw. der tarifvertraglichen Eingruppierung oder aufgrund besonderer qualitativer Merkmale hervorheben, von ihm jedoch innerhalb einer bis zu 3 Monaten dauernden Einarbeitung und Einweisung erworben werden können (BSGE 44, 288, 290 f).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 08.09.2003 - L 2 RI 160/02

    Gewährung einer Rente wegen Berufsunfähigkeit; Inanspruchnahme des Berufsschutzes

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.03.2006 - L 14 RJ 81/04
    Die Berichterstatterin hat die Beteiligten auf ein Urteil des Landessozialgerichts Rheinland Pfalz vom 08.09.2003 - L 2 RI 160/02 - zu sogenannten gehobenen (Hilfs-)Bürotätigkeiten nach BAT VIII hingewiesen und außerdem die Prüfungsakten der Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld über die vom Kläger absolvierte Meisterprüfung beigezogen.
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